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Köterlogie. Hunde verstehen. Erziehen. Trainieren.
Sachkunde

Sachkunde und Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW

Als anerkannte Sachverständige nehme ich in Lohmar Sachkundeprüfungen für große Hunde (§ 11) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10) ab und führe Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durch.

Anerkannte Sachverständige nach LHundG NRW

Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW bin ich berechtigt, die Sachkunde für § 10 und § 11 zu bescheinigen sowie Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen.

Gesetzlich geregelte und neutrale Prüfung

Sachkunde- und Verhaltensprüfungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben des LHundG NRW. Im Mittelpunkt steht eine sorgfältige, fachlich fundierte und nachvollziehbare Prüfung.

Für wen ist die Sachkundeprüfung vorgesehen?

  • § 11Große Hunde

    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen.

  • § 10Hunde bestimmter Rassen

    Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

  • § 3Gefährliche Hunde

    Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Dazu gehören außerdem Hunde, die aufgrund eines konkreten Vorfalls behördlich als gefährlich eingestuft wurden.

Die Sachkunde für § 10 und § 11 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch anerkannte Sachverständige oder Tierärztinnen und Tierärzte bescheinigt werden. Ich bin anerkannte Sachverständige.

Bei § 3 erfolgt die Sachkundebescheinigung grundsätzlich durch die zuständige Behörde beziehungsweise den amtlichen Tierarzt.

Dauer: 30 bis 60 Minuten · Investition: 55 €

Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen

Als anerkannte Sachverständige führe ich außerdem Verhaltensprüfungen, häufig auch Wesenstest genannt, für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW durch. Eine erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung kann Voraussetzung für eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht sein.

Sachverständigentätigkeit und Coaching sind getrennt

Die Tätigkeit als Sachverständige ist gesetzlich geregelt und klar von meiner Arbeit als Hundetrainerin und Beziehungscoach zu unterscheiden. Während Sachkunde- und Verhaltensprüfungen gesetzliche Anforderungen erfüllen, unterstütze ich Mensch-Hund-Teams im Coaching dabei, Verhalten zu verstehen und nachhaltige Veränderungen im Alltag zu erreichen.

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