Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW
Wenn das Verhalten eines Hundes Fragen aufwirft oder Unsicherheit entsteht, brauchen Hundehalter vor allem eines: eine fachlich fundierte Einschätzung.
Anerkennung und Rolle
Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW bin ich berechtigt, Sachkundeprüfungen abzunehmen sowie Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen.
Verantwortung
Für mich bedeutet diese Anerkennung jedoch weit mehr als eine gesetzliche Berechtigung. Sie steht für Verantwortung. Für eine sorgfältige Einschätzung von Verhalten. Und für eine fachlich fundierte Begleitung von Mensch-Hund-Teams.
Individuelle Betrachtung
Nicht jede Unsicherheit ist Angst. Nicht jede Aggression hat dieselbe Ursache. Nicht jedes auffällige Verhalten erfordert denselben Lösungsweg.
Sachkundeprüfung nach LHundG NRW
- Halterinnen und Halter großer Hunde gemäß § 11 LHundG NRW
- Halterinnen und Halter bestimmter Hunderassen gemäß § 10 LHundG NRW
- fachliche Vorbereitung
- Durchführung der Sachkundeprüfung
- Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung
Verhaltensprüfung / Wesenstest
Als anerkannte Sachverständige führe ich außerdem Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW durch. Eine erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung kann Voraussetzung für eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht sein.
Gut zu wissen
Die Tätigkeit als Sachverständige ist gesetzlich geregelt und klar von meiner Arbeit als Hundetrainerin und Beziehungscoach zu unterscheiden. Während Sachkunde- und Verhaltensprüfungen gesetzliche Anforderungen erfüllen, unterstütze ich Mensch-Hund-Teams im Coaching dabei, Verhalten zu verstehen und nachhaltige Veränderungen im Alltag zu erreichen.
